FAQ

Auf dieser Seite findet ihr Antworten auf die häufigsten Fragen, die uns zum Preis erreichen.

Wie funktioniert das Bewerbungsformular?

Du kannst das Bewerbungsformular online ausfüllen. Dafür gibst Du einfach deine Antworten in die Kästen unter den Fragen ein. Wenn du fertig bist, kannst Du es über den Button „Senden“ abschicken. 

Dein Browser speichert deinen aktuellen Fortschritt, solange du ihn nicht komplett schließt. Wenn Du die Fragen erst offline bearbeiten möchtest, kannst du sie dir am Anfang der Formularseite herunterladen und anschließend ins Online-Formular kopieren.

Du kannst deine Bewerbung ausschließlich über das Formular einreichen, Einreichungen per Email sind nicht möglich.

Erhalte ich eine Bestätigung meiner Bewerbung?

Die erfolgreiche Übermittlung wird von uns per E-Mail bestätigt. 

Kann ich mehrere Projekte gleichzeitig einreichen?

Ja. Wenn Du mehrere Projekte von einer  E-Mail Adresse einreichen möchtest, musst Du zuerst eines finalisieren und absenden, um mit der nächsten Einreichung beginnen zu können. 

Ich brauche Hilfe bei der Einreichung. An wen kann ich mich wenden?

Wir helfen gerne. Kontaktiere unsere Koordinatorin Julia Poerting per Email oder Telefon (Montag bis Mittwoch 13-16h). Hier findest Du ihre Kontaktdaten.

Wer kann sich bewerben?

Folgende Voraussetzung gibt es für eine Bewerbung:

  • Ihr seid eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Deutschland.
  • Ihr habt ein Konzept oder eine Lösung zur Verbesserung der Teilhabe benachteiligter Menschen entwickelt und erfolgreich umgesetzt.
  • Ihr plant, Euer Konzept anderen weiterzugeben oder habt dies bereits getan. Ihr müsst schon mindestens mit einen potenziellen Partner, der Euer Konzept übernehmen möchte, in Gesprächen dazu sein.

Wir sind offen für verschiedene Formate der Weitergabe – sei es in Form von offenem Transfer („Open Transfer“), im Rahmen von fairen Verträgen („Social Franchise“) oder auch auf anderen Wegen.

Schau dir unsere Beispiele für Weitergaben an. 

Was bedeutet, dass das Konzept bereits erfolgreich umgesetzt sein muss?

Mit unserem Preis zeichnen wir die Weitergabe von erfolgreichen sozialen Konzepten aus, die wirksam Teilhabe fördern. Um zu sehen, dass ein Konzept funktioniert und weitergegeben werden sollte, muss es mindestens einmal umgesetzt worden sein. Ob es ein Kita-Konzept ist, dass es bereits an einem Ort gibt, ein Förderprogramm, das bereits einmal durchgeführt wurde, oder eine Software-Lösung, die schon von jemand genutzt wird, ist dabei egal.

Die Weitergabe dagegen muss noch nicht durchgeführt worden sein. Ihr könnt euch auch bewerben, wenn ihr erst in der Planung seid, euer Konzept anderen zur Verfügung zu stellen. Jedoch müsst ihr bereits mit mindestens einem potentiellen Partner, der das Konzept übernehmen möchte, in Gesprächen sein.

Muss mein Projekt eine bestimmte Größe oder Reichweite haben?

Das Projekt muss keine bestimmte Größe oder Reichweite haben. Die Weitergabe soll einen Beitrag zur Verbesserung von Teilhabe in der Gesellschaft leisten und wir sind gespannt auf eure Lösungen!  

Voraussetzungen sind, dass die Weitergabe bereits in Planung ist und das Konzept schon einmal erfolgreich umgesetzt wurde. 

Nach welchen Kriterien werden die Einreichungen bewertet?

Die Preiswürdigkeit der Projekte wird nach folgenden Kriterien beurteilt:  

  • Offenherzige und vertrauensvolle Zusammenarbeit: Beide Partner arbeiten auf Augenhöhe zusammen.
  • Umsetzung der Weitergabe: Die Planung ist aussichtsreich bzw. die Weitergabe war erfolgreich.
  • Verbesserung von Teilhabe: Die Weitergabe ermöglicht und verbessert die gesellschaftiche Teilhabe benachteiligter Menschen.
  • Beteiligung der Zielgruppe(n): Die Zielgruppen und ihre Bedarfe werden einbezogen.
  • Nachhaltigkeit: Das Projekt ist so angelegt, dass es langfristig bestehen kann.

Wie lange darf die Weitergabe her sein?

Die Weitergabe kann schon einige Zeit zurückliegen. Das Konzept bzw. die Lösung muss jedoch noch bestehen und genutzt werden. Und ihr solltet mit eurem Referenzprojekt noch in Kontakt sein.

Was passiert, wenn ich nominiert wurde?

Wir benachrichtigen die Nominierten Mitte Mai 2024. Ihr erhaltet eine Einladung für zwei Personen zur Preisverleihung Mitte Juni nach München. Alle Reise- und Unterkunftskosten übernehmen wir.

Was bedeutet die Nominierung für den Preis für offenherzige Weitergabe?

Die etwa 10 Nominierungen sind jene Projekte, die es in die Vorauswahl geschafft haben. Davon erhalten 6 Organisationen eine individuelle beratende Begleitung und 4 ein Preisgeld. Die beste Einreichung erhält zudem den "Goldenen Rudi" als Trophäe. Alle Nominierten werden öffentlichkeitswirksam auf der Website präsentiert. Die Nominierungen werden Mitte Mai bekannt gegeben.

Wer erhält den Goldenen Rudi und den Sonderpreis?

Der Goldene Rudi ist die Trophäe für den ersten Platz. Sie wird verliehen in Gedenken an Rudi Sack, der sein Wissen über inklusive Wohngemeinschaften stets offen weitergegeben hat und so maßgeblich zu ihrer Verbreitung beigetragen hat. 

Den Sonderpreis verleiht die Jury an eine Weitergabe, die sie besonders inspirierend findet. Dabei ist die Jury völlig frei. Gründe für den Sondepreis können beispielsweise sein, dass ein Thema besonders aktuell ist oder eine Weitergabe besonders originell erfolgt ist.

Was gibt es zu gewinnen?

Neben dem "Goldenen Rudi" und dem Preisgeld erhalten 6 Preisträger:innen eine individuelle, auf ihre Bedarfe abgestimmte Beratung durch die Stiftung Bürgermut. Die Beratung kann zum Beispiel zu den Themen Skalierungsstrategie, Wissensmanagement, Organisationsentwicklung oder Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden.